Prävention
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel pro Jahr 80 % der Kosten für die Teilname an präventiven Maßnamen. (eine Maßnahme für Bewegungsförderung + eine Maßnahme für Entspannungsförderung)
Der Teilnehmer zahlt die Maßname zunächst und erhält nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung, die er mit der Quittung seiner Krankenkasse zur Kostenübernahme vorlegt.